Kostenpflicht & Parkdauer
Die WKO-Parkplätze sind von Montag bis Samstag zwischen 06:00 und 22:00 Uhr kostenpflichtig.
Es stehen für Sie neun elektronische Parkscheinautomaten zur Verfügung, bei denen Parkscheine bis zu 12 Stunden ausgedruckt werden können. Die Bezahlung ist mit Münzen (€ 2,00, € 1,00, € 0,50, € 0,20, € 0,10) möglich, bei vier Parkscheinautomaten (gegenüber WIFI-Haupteingang, schräg gegenüber Parkservice, bei der Bushaltestelle Linie 39 und am Campus-Parkplatz) kann auch mit Bankomat- oder Kreditkarte bezahlt werden. Eine Geldwechselmöglichkeit für € 5,00 und € 10,00 Scheine besteht im Parkservice während der Öffnungszeiten.
Ebenso ist das Lösen eines Parkscheins auch mit Handyparken möglich.
Nähere Informationen erhalten Sie unter dem Link Handyparken.
Die Entrichtung der Parkgebühren wird von einem Bewachungsunternehmen kontrolliert. Wir weisen darauf hin, dass das Abstellen von Fahrzeugen ohne gültigen Parkschein zur Anzeige gebracht und verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Parktarif | ||
Kurzparken | 1,20 € (Mindesteinwurf) | 30 min |
2,20 € | 60 min | |
4,20 € | 2h | |
12,00 € | Tagesticket | |
Siehe auch Tarife |
Tarif für Berechtigte | |
pro Monat | 30 € |
mehrere Monate | x 30 € |
pro Jahr | 300 € |
Bei erstmaligem Ansuchen um eine Parkkarte ist ein Online-Formular auszufüllen!
Achtung: |
Es gelten die Allgemeinen Benützungsbedingungen der WKO Steiermark
Service GmbH. Parkscheine der Stadt Graz haben auf den WKO-Stellplätzen keine Gültigkeit. |