FAQs
Ab welcher Parkdauer ist ein Parkschein zu lösen?
Grundsätzlich ist unverzüglich bei Parkbeginn ein Parkticket zu lösen und gut sichtbar
im Kfz zu deponieren. Die Toleranzzeit bei Kontrollen beträgt 13 Minuten.
Gibt es Ausnahmeregelungen für Ladetätigkeit?
JA! Bei offenkundiger Ladetätigkeit und gegebenenfalls Kennzeichnung dieser durch
eine entsprechende Plakette hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeuges, ist eine
KURZ andauernde Ladetätigkeit ohne Parkschein erlaubt.
Ist das Abstellen von einspurigen Fahrzeugen kostenpflichtig?
NEIN!
Ist das Abstellen von Elektrofahrzeugen kostenpflichtig?
Elektrofahrzeuge sind von der Gebührenpflicht befreit.
Ist es möglich, einen Parkschein mittels Handyparken zu lösen?
Ja, unter dem Link Handyparken finden Sie die erforderlichen Informationen, Ihren Parkschein über einen der vier Handypark-Anbieter zu lösen.
Kann ein zweites Kfz-Kennzeichen auf einer Monats-, Mehrmonats-, oder Jahreskarte vermerkt werden?
JA! Beim Online-Antrag einer Parkkarte ist es möglich, ein zweites Kennzeichen bekannt
zu geben. Änderungen vor Ort sind ebenso möglich.
Was passiert bei einem Kennzeichenwechsel (zB. durch Neuanmeldung) oder
einer nachträglichen Bekanntgabe eines 2. Kennzeichens während des Gültigkeitszeitraums
von Mehrmonats- bzw. Jahreskarten?
Im Parkservice der Wirtschaftskammer, das sich links neben dem WIFI-Parkplatz in
den grauen Containern befindet, ist die alte Karte gegen eine neue zu tauschen,
die mit dem ursprünglichen Gültigkeitsdatum ausgestellt wird. Änderungen werden
bei verhältnismäßigem Aufwand kostenlos durchgeführt.
Wenn das Auto in der Werkstatt steht und man parkt mit einem Leihauto, ist dann ein Parkschein zu lösen?
Ist eine gültige Parkkarte vorhanden, ist das Parkservice aufzusuchen und das vorübergehende
Kennzeichen wird auf jener aufgedruckt.
Gibt es Ausnahmeregelungen für Fahrgemeinschaften?
JA! Zur Unterstützung von Fahrgemeinschaften können zusätzliche Kennzeichen vermerkt
werden. Es wird nur eine Parkkarte ausgehändigt.
Kann bei Nutzung eines Wechselkennzeichens eine zweite Parkkarte ausgestellt und verwendet werden?
JA! Dies ist bei persönlicher Bekanntgabe im Parkservice möglich.
Müssen Inhaber eines Behinderten- Ausweises die ihr Kfz am Gelände der WKO abstellen ein Parkticket lösen?
NEIN! Inhaber eines Gehbehindertenausweises gem. § 29b StVO (für dauernd stark gehbehinderte
Personen) können kostenlos die dafür vorgesehenen Parkplätze nutzen, in dem gut
sichtbar der entsprechende Ausweis hinter der Windschutzscheibe deponiert wird.
Gibt es Ausnahmeregelungen für Einsatzfahrzeuge und Notdienste?
JA! Einsatzfahrzeuge, Notdienste und Ärzte im Dienst benötigen kein Parkticket.
Kann man auch eine zweite Parkkarte mit demselben Kennzeichen beantragen?
NEIN! Dies ist nicht möglich.
Was ist zu tun, wenn die Karte unleserlich wird (Hitzeeinwirkung im Auto)?
Selbstverständlich ist ein kostenloser Tausch mit ursprünglichem Gültigkeitsdatum
gegen Rückgabe der bisherigen Karte im Parkservice möglich.
Was ist zu tun, wenn die Jahres-, Monats- oder Mehrmonatskarte abgelaufen ist?
Eine Verlängerung ist unter Vorlage einer der geforderten Berechtigung(en) (WIFI-
Kursbestätigung, gültiger Studentenausweis) innerhalb der Öffnungszeiten O H N E
weiteren Online-Antrag möglich.
Wo und wie kann man am WKO-Gelände erkennen, dass der Parkplatz kostenpflichtig ist?
Die Kundmachung erfolgt durch Hinweistafeln und Bodenmarkierungen bei jeder Einfahrt
(Zusertalgasse, Bergmanngasse, Körblergasse). Das gesamte Gelände ist Privatgrund
und es gilt die StVO.
Wie viel kostet das Parken bei der WKO?
Je nach Parkdauer kann man für € 1,00 (Mindesteinwurf) 30 Minuten, für € 1,50 60
Minuten und in weiteren Schritten bis zum Tagestarif von € 10,00 parken.
Wann gilt die Tarifpflicht?
Die Parkplätze der WKO sind von Montag bis Samstag von 6.00 bis 22.00 Uhr kostenpflichtig.
Wo finden sich die Parkticketautomaten?
Am WKO-Gelände sind 10 Parkticketautomaten angebracht, die durch eine große Hinweistafel
„P“ über dem Automaten gekennzeichnet sind.
Wenn kein Kleingeld vorhanden ist, gibt es die Möglichkeit irgendwo Geld zu wechseln?
JA! Im Eingangsbereich des Parkservice befindet sich ein Geldwechselautomat zum
Wechseln von Fünf- bzw. Zehn-Euro-Scheinen. Darüber hinaus ist es möglich, während
der Öffnungszeiten im Parkservice Geld zu wechseln.
An zwei Parkscheinautomaten kann ein Parkschein bargeldlos gelöst werden.
An zwei Parkscheinautomaten kann ein Parkschein bargeldlos gelöst werden.
Wo sind weitere Informationen über das Parken am WKO-Gelände erhältlich?
Von Montag bis Freitag von 07:30 bis 18:30 Uhr, sowie
Samstag von 07:30 bis 10:30 Uhr direkt im Büro des Parkservice (schräg gegenüber des WIFI-Haupteingangs im grauen Container)
bzw. per E-Mail an service@wko-parken.at
Was ist wenn eine Störung beim Parkautomaten auftritt?
Es besteht die Möglichkeit sich direkt an einen Mitarbeiter des GPS am WKO Gelände
zu wenden oder dies jedenfalls direkt beim Parkservice bekannt zu geben.