Kostenpflicht & Parkdauer
Die WKO-Parkplätze sind von Montag bis Samstag zwischen 06:00 und 22:00
Uhr kostenpflichtig. Das Parken in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr, sowie
Sonn- und Feiertage ist kostenfrei.
Es stehen für Sie acht elektronische Parkscheinautomaten zur Verfügung, bei denen
Parkscheine bis 24 Stunden ausgedruckt werden können. Die Bezahlung ist mit
Münzen oder mit der Quick-Funktion der Bankomatkarte möglich.
Die Entrichtung der Parkgebühren wird von einem Bewachungsunternehmen kontrolliert.
Wir weisen darauf hin, dass das Abstellen von Fahrzeugen ohne gültigen Parkschein
zur Anzeige gebracht und verkehrsbehindernd abgestellte kostenpflichtig abgeschleppt
werden.
| Kostenpflicht |
|
| Montag - Samstag |
06:00 bis 22:00 |
kostenpflichtig |
| Montag - Samstag |
bis 06:00 und ab 22:00 |
kostenlos |
| Sonntag |
ganztags |
kostenlos |
| Feiertag |
ganztags |
kostenlos |
| Parktarif |
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| Kurzparken |
1,00 € (Mindesteinwurf) |
30 min |
| |
1,50 € |
60 min |
| |
2,00 € |
2h |
| |
je weitere 0,25 € |
+ 30 min |
| 12-Stundenticket |
7,00 € (Maximaleinwurf) |
12 h |
| Tarif für Berechtigte |
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| pro Monat |
20 € |
| mehrere Monate |
x 20 € |
| pro Jahr |
200 € |
Achtung: Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WKO Steiermark
Service GmbH. Parkscheine der Stadt Graz haben auf den WKO-Stellplätzen keine Gültigkeit.