In Fällen, in denen die bezahlte Parkzeit überschritten wird oder die Parkberechtigung
abgelaufen ist, werden in einem ersten Schritt EUR 20,-, analog zur Besitzstörungsklage,
mittels Zahlschein in Rechnung gesetzt. In einer weiteren Stufe erfolgt ein anwaltliches
Mahnschreiben, welches neben der Parkgebühr die Kosten für administrativen Mehraufwand,
Lenkererhebung und anwaltliches Honorar beinhaltet. Die Gesamtkosten belaufen sich
in der Stufe 2 auf EUR 59,80.
Erfolgt auch hier keine Reaktion, wird eine Mietzinsklage bei Gericht eingebracht.
Die Kosten für den Fahrzeughalter betragen dafür EUR 81,52.
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