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FAQs

Ab welcher Parkdauer ist ein Parkschein zu lösen?
Gibt es Ausnahmeregelungen für Ladetätigkeit?
Ist das Abstellen von einspurigen Fahrzeugen kostenpflichtig?
Kann ein zweites Kfz-Kennzeichen auf einer Monats-, Mehrmonats-, oder Jahreskarte vermerkt werden?
Was passiert bei einem Kennzeichenwechsel (zB. durch Neuanmeldung) oder einer nachträglichen Bekanntgabe eines 2. Kennzeichens während des Gültigkeitszeitraums von Mehrmonats- bzw. Jahreskarten?
Wenn das Auto in der Werkstatt steht und man parkt mit einem Leihauto, ist dann ein Parkschein zu lösen?
Gibt es Ausnahmeregelungen für Fahrgemeinschaften?
Kann bei Nutzung eines Wechselkennzeichens eine zweite Parkkarte ausgestellt und verwendet werden?
Müssen Inhaber eines Behinderten- Ausweises die ihr Kfz am Gelände der WKO abstellen ein Parkticket lösen?
Gibt es Ausnahmeregelungen für Einsatzfahrzeuge und Notdienste?
Kann man auch eine zweite Parkkarte mit demselben Kennzeichen beantragen?
Was ist wenn die Karte unleserlich wird (Hitzeeinwirkung im Auto)?
Was passiert wenn ich die Parkkarte verliere?
Was ist zu tun, wenn die Jahres-, Monats- oder Mehrmonatskarte abgelaufen ist?
Wo und wie kann man am WKO-Gelände erkennen, dass der Parkplatz kostenpflichtig ist?
Wie viel kostet das Parken bei der WKO?
Wann gilt die Tarifpflicht?
Wo finden sich die Parkticketautomaten?
Wenn kein Kleingeld vorhanden ist, gibt es die Möglichkeit irgendwo Geld zu wechseln?
Wo sind weitere Informationen über das Parken am WKO-Gelände erhältlich?
Was ist wenn eine Störung beim Parkautomaten auftritt?
 
Ab welcher Parkdauer ist ein Parkschein zu lösen?
Grundsätzlich ist unverzüglich bei Parkbeginn ein Parkticket zu lösen und gut sichtbar im Kfz zu deponieren. Die Toleranzzeit bei Kontrollen beträgt 13 Minuten.
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Gibt es Ausnahmeregelungen für Ladetätigkeit?
JA! Bei offenkundiger Ladetätigkeit und gegebenenfalls Kennzeichnung dieser durch eine entsprechende Plakette hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeuges, ist eine KURZ andauernde Ladetätigkeit ohne Parkschein erlaubt.
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Ist das Abstellen von einspurigen Fahrzeugen kostenpflichtig?
NEIN.
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Kann ein zweites Kfz-Kennzeichen auf einer Monats-, Mehrmonats-, oder Jahreskarte vermerkt werden?
JA! Bei online- Beantragung einer Karte ist es möglich ein zweites Kennzeichen bekannt zu geben. Per E-Mail an service@wko-parken.at ist die Bekanntgabe ebenso (nachträglich) möglich. Änderungen vor Ort sind ebenso möglich.
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Was passiert bei einem Kennzeichenwechsel (zB. durch Neuanmeldung) oder einer nachträglichen Bekanntgabe eines 2. Kennzeichens während des Gültigkeitszeitraums von Mehrmonats- bzw. Jahreskarten?
Im Parkservice der Wirtschaftskammer, welches sich 15 Meter vor dem WIFI-Haupteingang auf der linken Seite befindet, ist die alte Karte gegen eine neue zu tauschen, die mit dem ursprünglichen Gültigkeitsdatum ausgestellt wird. Änderungen werden bei verhältnismäßigem Aufwand kostenlos durchgeführt.
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Wenn das Auto in der Werkstatt steht und man parkt mit einem Leihauto, ist dann ein Parkschein zu lösen?
Ist eine gültige Parkkarte vorhanden, ist das Parkservice aufzusuchen und das vorübergehende Kennzeichen wird auf jener aufgedruckt.
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Gibt es Ausnahmeregelungen für Fahrgemeinschaften?
JA. Zur Unterstützung von Fahrgemeinschaften können zusätzliche Kennzeichen vermerkt werden. Es wird nur eine Parkkarte ausgehändigt. Ein Duplikat ist zum Halbpreis des Originals erhältlich.
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Kann bei Nutzung eines Wechselkennzeichens eine zweite Parkkarte ausgestellt und verwendet werden?
JA! Dies ist bei persönlicher Bekanntgabe im Parkservice möglich.
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Müssen Inhaber eines Behinderten- Ausweises die ihr Kfz am Gelände der WKO abstellen ein Parkticket lösen?
NEIN. Inhaber eines Gehbehindertenausweises gem. § 29b StVO (für dauernd stark gehbehinderte Personen) können kostenlos die dafür vorgesehenen Parkplätze nutzen, in dem gut sichtbar der entsprechende Ausweis hinter der Windschutzscheibe deponiert wird.
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Gibt es Ausnahmeregelungen für Einsatzfahrzeuge und Notdienste?
JA! Einsatzfahrzeuge, Notdienste und Ärzte im Dienst benötigen kein Parkticket.
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Kann man auch eine zweite Parkkarte mit demselben Kennzeichen beantragen?
JA! Für die Ausstellung eines Duplikates bezahlt man nur mehr 50 % des Pauschaltarifes.
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Was ist wenn die Karte unleserlich wird (Hitzeeinwirkung im Auto)?
Selbstverständlich ist ein kostenloser Tausch mit ursprünglichem Gültigkeitsdatum im Parkservice möglich.
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Was passiert wenn ich die Parkkarte verliere?
Es gibt die Möglichkeit sich eine neue Karte direkt im Parkservice ausstellen zu lassen. Die einmalige Bearbeitungsgebühr dafür beträgt € 20,--.
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Was ist zu tun, wenn die Jahres-, Monats- oder Mehrmonatskarte abgelaufen ist?
Eine Verlängerung ist unter Vorlage einer der geforderten Berechtigung(en) (WIFI- Kursbestätigung, gültiger Studentenausweis) innerhalb der Öffnungszeiten O H N E weitere online- Bestellung möglich.
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Wo und wie kann man am WKO-Gelände erkennen, dass der Parkplatz kostenpflichtig ist?
Die Kundmachung erfolgt durch Hinweistafeln und Bodenmarkierungen bei jeder Einfahrt (Zusertalgasse, Bergmanngasse, Körblergasse). Das gesamte Gelände ist Privatgrund und es gilt die StVO.
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Wie viel kostet das Parken bei der WKO?
Gültig bis 30.06.2010: Je nach Parkdauer kann man für € 0,50 (Mindesteinwurf) 30 Minuten, für € 1,00 90 Minuten und in Schritten von € 0,10 bis 24 Stunden (Maximaleinwurf von € 3,--) parken.

Gültig ab 01.07.2010: Je nach Parkdauer kann man für € 1,00 (Mindesteinwurf) 30 Minuten, für € 1,50 60 Minuten und in Schritten von € 0,25 bis 12 Stunden (Maximaleinwurf von € 7,--) parken.
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Wann gilt die Tarifpflicht?
Die Parkplätze der WKO sind von Montag bis Samstag von 6.00 bis 22.00 Uhr kostenpflichtig. Sonn- und Feiertage sind tariffrei.
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Wo finden sich die Parkticketautomaten?
Im WKO-Gelände sind 8 Ticketautomaten angebracht die durch eine große Hinweistafel „P“ über dem Automaten gekennzeichnet sind.
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Wenn kein Kleingeld vorhanden ist, gibt es die Möglichkeit irgendwo Geld zu wechseln?
JA! Während der Öffnungszeiten des Parkservice ist es möglich dort Geld zu wechseln. Außerdem besteht die Möglichkeit mit der Quickfunktion der Bankomatkarte das Ticket zu bezahlen.
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Wo sind weitere Informationen über das Parken am WKO-Gelände erhältlich?
Von Montag bis Freitag von 07.30 bis 10.30 Uhr und von 13.00 bis 19.00 Uhr direkt im Büro, 15 Meter vor dem WIFI-Haupteingang auf der linken Seite bzw. per E-Mail an service@wko-parken.at
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Was ist wenn eine Störung beim Parkautomaten auftritt?
Es besteht die Möglichkeit sich direkt an einen Mitarbeiter des GPS am WKO Gelände zu wenden oder dies jedenfalls direkt beim Parkservice bekannt zu geben.
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