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Ab welcher Parkdauer ist ein Parkschein zu lösen?
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Grundsätzlich ist unverzüglich bei Parkbeginn ein Parkticket zu lösen und gut sichtbar
im Kfz zu deponieren. Die Toleranzzeit bei Kontrollen beträgt 13 Minuten.
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Gibt es Ausnahmeregelungen für Ladetätigkeit?
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JA! Bei offenkundiger Ladetätigkeit und gegebenenfalls Kennzeichnung dieser durch
eine entsprechende Plakette hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeuges, ist eine
KURZ andauernde Ladetätigkeit ohne Parkschein erlaubt.
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Ist das Abstellen von einspurigen Fahrzeugen kostenpflichtig?
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NEIN.
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Kann ein zweites Kfz-Kennzeichen auf einer Monats-, Mehrmonats-, oder Jahreskarte
vermerkt werden?
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JA! Bei online- Beantragung einer Karte ist es möglich ein zweites Kennzeichen bekannt
zu geben. Per E-Mail an service@wko-parken.at ist die Bekanntgabe ebenso (nachträglich)
möglich. Änderungen vor Ort sind ebenso möglich.
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Was passiert bei einem Kennzeichenwechsel (zB. durch Neuanmeldung) oder
einer nachträglichen Bekanntgabe eines 2. Kennzeichens während des Gültigkeitszeitraums
von Mehrmonats- bzw. Jahreskarten?
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Im Parkservice der Wirtschaftskammer, welches sich 15 Meter vor dem WIFI-Haupteingang
auf der linken Seite befindet, ist die alte Karte gegen eine neue zu tauschen, die
mit dem ursprünglichen Gültigkeitsdatum ausgestellt wird. Änderungen werden bei
verhältnismäßigem Aufwand kostenlos durchgeführt.
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Wenn das Auto in der Werkstatt steht und man parkt mit einem Leihauto, ist
dann ein Parkschein zu lösen?
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Ist eine gültige Parkkarte vorhanden, ist das Parkservice aufzusuchen und das vorübergehende
Kennzeichen wird auf jener aufgedruckt.
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Gibt es Ausnahmeregelungen für Fahrgemeinschaften?
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JA. Zur Unterstützung von Fahrgemeinschaften können zusätzliche Kennzeichen vermerkt
werden. Es wird nur eine Parkkarte ausgehändigt. Ein Duplikat ist zum Halbpreis
des Originals erhältlich.
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Kann bei Nutzung eines Wechselkennzeichens eine zweite Parkkarte ausgestellt
und verwendet werden?
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JA! Dies ist bei persönlicher Bekanntgabe im Parkservice möglich.
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Müssen Inhaber eines Behinderten- Ausweises die ihr Kfz am Gelände der WKO
abstellen ein Parkticket lösen?
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NEIN. Inhaber eines Gehbehindertenausweises gem. § 29b StVO (für dauernd stark gehbehinderte
Personen) können kostenlos die dafür vorgesehenen Parkplätze nutzen, in dem gut
sichtbar der entsprechende Ausweis hinter der Windschutzscheibe deponiert wird.
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Gibt es Ausnahmeregelungen für Einsatzfahrzeuge und Notdienste?
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JA! Einsatzfahrzeuge, Notdienste und Ärzte im Dienst benötigen kein Parkticket.
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Kann man auch eine zweite Parkkarte mit demselben Kennzeichen beantragen?
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JA! Für die Ausstellung eines Duplikates bezahlt man nur mehr 50 % des Pauschaltarifes.
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Was ist wenn die Karte unleserlich wird (Hitzeeinwirkung im Auto)?
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Selbstverständlich ist ein kostenloser Tausch mit ursprünglichem Gültigkeitsdatum
im Parkservice möglich.
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Was passiert wenn ich die Parkkarte verliere?
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Es gibt die Möglichkeit sich eine neue Karte direkt im Parkservice ausstellen zu
lassen. Die einmalige Bearbeitungsgebühr dafür beträgt € 20,--.
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Was ist zu tun, wenn die Jahres-, Monats- oder Mehrmonatskarte abgelaufen
ist?
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Eine Verlängerung ist unter Vorlage einer der geforderten Berechtigung(en) (WIFI-
Kursbestätigung, gültiger Studentenausweis) innerhalb der Öffnungszeiten O H N E
weitere online- Bestellung möglich.
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Wo und wie kann man am WKO-Gelände erkennen, dass der Parkplatz kostenpflichtig
ist?
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Die Kundmachung erfolgt durch Hinweistafeln und Bodenmarkierungen bei jeder Einfahrt
(Zusertalgasse, Bergmanngasse, Körblergasse). Das gesamte Gelände ist Privatgrund
und es gilt die StVO.
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Wie viel kostet das Parken bei der WKO?
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Gültig bis 30.06.2010: Je nach Parkdauer kann man für € 0,50 (Mindesteinwurf) 30
Minuten, für € 1,00 90 Minuten und in Schritten von € 0,10 bis 24 Stunden (Maximaleinwurf
von € 3,--) parken.
Gültig ab 01.07.2010: Je nach Parkdauer kann man für € 1,00 (Mindesteinwurf) 30
Minuten, für € 1,50 60 Minuten und in Schritten von € 0,25 bis 12 Stunden (Maximaleinwurf
von € 7,--) parken.
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Wann gilt die Tarifpflicht?
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Die Parkplätze der WKO sind von Montag bis Samstag von 6.00 bis 22.00 Uhr kostenpflichtig.
Sonn- und Feiertage sind tariffrei.
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Wo finden sich die Parkticketautomaten?
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Im WKO-Gelände sind 8 Ticketautomaten angebracht die durch eine große Hinweistafel
„P“ über dem Automaten gekennzeichnet sind.
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Wenn kein Kleingeld vorhanden ist, gibt es die Möglichkeit irgendwo Geld
zu wechseln?
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JA! Während der Öffnungszeiten des Parkservice ist es möglich dort Geld zu wechseln.
Außerdem besteht die Möglichkeit mit der Quickfunktion der Bankomatkarte das Ticket
zu bezahlen.
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Wo sind weitere Informationen über das Parken am WKO-Gelände erhältlich?
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Von Montag bis Freitag von 07.30 bis 10.30 Uhr und von 13.00 bis 19.00 Uhr direkt
im Büro, 15 Meter vor dem WIFI-Haupteingang auf der linken Seite bzw. per E-Mail
an service@wko-parken.at
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Was ist wenn eine Störung beim Parkautomaten auftritt?
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Es besteht die Möglichkeit sich direkt an einen Mitarbeiter des GPS am WKO Gelände
zu wenden oder dies jedenfalls direkt beim Parkservice bekannt zu geben.
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