Sonderregelungen für Berechtigte
Berechtige haben die Möglichkeit, Monats-, Mehrmonats- und Jahreskarten bei
der WKO Steiermark Service GmbH zu beantragen.
|
Zum Kreis der Berechtigten zählen:
|
- Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer
des WIFI Steiermark
Wenn Sie als Kursteilnehmerin bzw. Kursteilnehmer
des WIFI Steiermark einen Kurs gebucht haben, der mindestens zwei Wochen dauert,
besteht die Möglichkeit eine Monatskarte zu erwerben, allerdings nur sofern dies
einen preislichen Vorteil, gegenüber der Bezahlung einzelner Parktickets, ergibt.
Unter den oben genannten Voraussetzungen kann bei mehrmonatigen Kursen eine Mehrmonatskarte
(maximal die Kursdauer in Monaten) erworben werden. Ab einer Kursdauer von 10 Monaten können
Sie eine Jahreskarte beantragen. Mit der Eingabe der Kursnummer wird automatisch
die Dauer Ihres Kurses angezeigt. Sie können dann die Gültigkeitsdauer selbst auswählen.
- Lehrbeauftragte des WIFI Steiermark
- Studentinnen und Studenten der Fachhochschule
der Wirtschaft - CAMPUS 02
- Lektoren an der Fachhochschule
CAMPUS 02
- Mitarbeiter der Fachhochschule der
Wirtschaft - CAMPUS 02
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der WKO Steiermark
- Funktionäre der WKO Steiermark
- Mitglieder des Präsidiums
- Spartenobmänner und deren Stellvertreter
- Fachgruppenobmänner und deren Stellvertreter
- Obmänner der Regionalstelle Graz und Graz-Umgebung und deren Stellvertreter
- Vorsitzende der FiW Graz und deren Stellvertreter
- Vorsitzende der JW Graz und deren Stellvertreter
- Prüfer der Lehrlings- und Meisterprüfungsstelle
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialversicherung
der Gewerblichen Wirtschaft
|
|
Personen die diesem Kreis der Berechtigten angehören können jederzeit
bei der WKO Steiermark Service GmbH über ein Online-Formular
die Ausstellung einer Monatskarte, einer Mehrmonatskarte oder einer
Jahreskarte beantragen.
|
Die Abholung der beantragten Parkkarte ist schon einen Tag nach Bestellung direkt
im Parkservice der WKO Steiermark Service GmbH (Haupteingang WK) möglich. Ausgenommen
sind CAMPUS 02 Studierende, die ihre beantrage Parkkarte bei Semesterbeginn
beim STG Office oder in den Lehrveranstaltungen abholen können.
Mitzubringen ist jedenfalls
- für jeden Antragsteller: ein Lichtbildausweis und der
Zulassungsschein (in Kopie)
- für Studierende: ein gültiger Studentenausweis
- für WIFI-Kursteilnehmer: die Anmeldebestätigung des jeweiligen Kurses
|