WKO Steiermark Service GmbH - Körblergasse 111-113 - 8021 Graz - +43 (0)316 601-8920 - service@wko-parken.at - www.wko-parken.at

Sonderregelungen für Berechtigte

Berechtige haben die Möglichkeit, Monats-, Mehrmonats- und Jahreskarten bei der WKO Steiermark Service GmbH zu beantragen.

Zum Kreis der Berechtigten zählen:
  • Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer des WIFI Steiermark
    Wenn Sie als Kursteilnehmerin bzw. Kursteilnehmer des WIFI Steiermark einen Kurs gebucht haben, der mindestens zwei Wochen dauert, besteht die Möglichkeit eine Monatskarte zu erwerben, allerdings nur sofern dies einen preislichen Vorteil, gegenüber der Bezahlung einzelner Parktickets, ergibt. Unter den oben genannten Voraussetzungen kann bei mehrmonatigen Kursen eine Mehrmonatskarte (maximal die Kursdauer in Monaten) erworben werden. Ab einer Kursdauer von 10 Monaten können Sie eine Jahreskarte beantragen. Mit der Eingabe der Kursnummer wird automatisch die Dauer Ihres Kurses angezeigt. Sie können dann die Gültigkeitsdauer selbst auswählen.
  • Lehrbeauftragte des WIFI Steiermark
  • Studentinnen und Studenten der Fachhochschule der Wirtschaft - CAMPUS 02
  • Lektoren an der Fachhochschule CAMPUS 02
  • Mitarbeiter der Fachhochschule der Wirtschaft - CAMPUS 02
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WKO Steiermark
  • Funktionäre der WKO Steiermark
    • Mitglieder des Präsidiums
    • Spartenobmänner und deren Stellvertreter
    • Fachgruppenobmänner und deren Stellvertreter
    • Obmänner der Regionalstelle Graz und Graz-Umgebung und deren Stellvertreter
    • Vorsitzende der FiW Graz und deren Stellvertreter
    • Vorsitzende der JW Graz und deren Stellvertreter
  • Prüfer der Lehrlings- und Meisterprüfungsstelle
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft
Personen die diesem Kreis der Berechtigten angehören können jederzeit bei der WKO Steiermark Service GmbH über ein Online-Formular die Ausstellung einer Monatskarte, einer Mehrmonatskarte oder einer Jahreskarte beantragen.
Die Abholung der beantragten Parkkarte ist schon einen Tag nach Bestellung direkt im Parkservice der WKO Steiermark Service GmbH (Haupteingang WK) möglich. Ausgenommen sind CAMPUS 02 Studierende, die ihre beantrage Parkkarte bei Semesterbeginn beim STG Office oder in den Lehrveranstaltungen abholen können.
Mitzubringen ist jedenfalls
  • für jeden Antragsteller: ein Lichtbildausweis und der Zulassungsschein (in Kopie)
  • für Studierende: ein gültiger Studentenausweis
  • für WIFI-Kursteilnehmer: die Anmeldebestätigung des jeweiligen Kurses