Sonderregelungen für Berechtigte
Berechtige haben die Möglichkeit, Monats-, Mehrmonats- und Jahreskarten bei
der WKO Steiermark Service GmbH zu beantragen.
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Zum Kreis der Berechtigten zählen:
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- Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer
des WIFI Steiermark
- Lehrbeauftragte des WIFI Steiermark
- Studentinnen und Studenten der Fachhochschule
der Wirtschaft - CAMPUS 02
- Lektoren an der Fachhochschule
CAMPUS 02
- Mitarbeiter der Fachhochschule der
Wirtschaft - CAMPUS 02
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der WKO Steiermark
- Funktionäre der WKO Steiermark
- Mitglieder des Präsidiums
- Spartenobmänner und deren Stellvertreter
- Fachgruppenobmänner und deren Stellvertreter
- Obmänner der Regionalstelle Graz und Graz-Umgebung und deren Stellvertreter
- Vorsitzende der FiW Graz und deren Stellvertreter
- Vorsitzende der JW Graz und deren Stellvertreter
- Prüfer der Lehrlings- und Meisterprüfungsstelle
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialversicherung
der Gewerblichen Wirtschaft
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Personen die diesem Kreis der Berechtigten angehören können jederzeit
bei der WKO Steiermark Service GmbH über ein Online-Formular
die Ausstellung einer Monatskarte, einer Mehrmonatskarte oder einer
Jahreskarte beantragen.
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Die Abholung der beantragten Parkkarte ist schon einen Tag nach Bestellung direkt
im Parkservice der WKO Steiermark Service GmbH möglich.
Mitzubringen ist jedenfalls
- für jeden Antragsteller: Vorlage des Zulassungsscheines
- für Studierende: ein gültiger Studentenausweis
- für WIFI-Kursteilnehmer: die Anmeldebestätigung des jeweiligen Kurses
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